GOÄ-Lexikon › Kapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Diaphanoskopie der Nebenhöhlen der Nase
Die GOÄ-Ziffer 1414 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Diaphanoskopie der Nebenhöhlen der Nase“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 42 Punkten bewertet; das entspricht 2,45 € beim einfachen und 5,63 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1414 erfasst die Diaphanoskopie der Nebenhöhlen der Nase, ein einfaches Durchleuchtungsverfahren, bei dem die Nasennebenhöhlen mit einer Lichtquelle im abgedunkelten Raum durchleuchtet werden, um deren Belüftung zu beurteilen. Angewendet wird sie zur orientierenden Diagnostik bei Verdacht auf eine Sinusitis oder eine Sekretansammlung in Kiefer- oder Stirnhöhle, wenn eine rasche, strahlungsfreie Voruntersuchung ausreicht, bevor gegebenenfalls weiterführende bildgebende Verfahren veranlasst werden. Als klinisches Basisverfahren ist sie insbesondere in der Erstabklärung akuter Beschwerden im Bereich der Nasennebenhöhlen von Bedeutung und liefert einen orientierenden Hinweis auf eine mögliche Verschattung, ersetzt jedoch keine schnittbildgebende Diagnostik.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 2,45 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 5,63 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 8,57 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1414 steht für „Diaphanoskopie der Nebenhöhlen der Nase“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1414 ist mit 42 Punkten bewertet; das entspricht 2,45 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 5,63 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1414 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.