GOÄ-Lexikon › Kapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Impedanzmessung am Trommelfell und/oder an den Binnenohrmuskeln (z. B. Stapedius-Lautheitstest), auch beidseitig
Die GOÄ-Ziffer 1407 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Impedanzmessung am Trommelfell und/oder an den Binnenohrmuskeln (z. B. Stapedius-Lautheitstest), auch beidseitig“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 182 Punkten bewertet; das entspricht 10,61 € beim einfachen und 24,40 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1407 beschreibt die Impedanzmessung am Trommelfell und/oder an den Binnenohrmuskeln, etwa im Rahmen eines Stapedius-Lautheitstests, die auch beidseitig durchgeführt werden kann. Angewendet wird sie zur objektiven Beurteilung der Mittelohrfunktion, etwa zur Abklärung eines Tubenmittelohrkatarrhs, eines Paukenergusses oder zur Prüfung der Gehörknöchelchenkette, unabhängig von der aktiven Mitarbeit des Patienten, was sie besonders bei Kindern oder nicht testfähigen Patienten wertvoll macht. Die Messung liefert Informationen zur Beweglichkeit des Trommelfells sowie zur Auslösbarkeit des Stapediusreflexes und ergänzt damit die subjektiven Hörprüfverfahren wie Ton- oder Sprachaudiometrie um einen objektiven Befund zur Mittelohrfunktion.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 10,61 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 24,40 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 37,13 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1407 steht für „Impedanzmessung am Trommelfell und/oder an den Binnenohrmuskeln (z. B. Stapedius-Lautheitstest), auch beidseitig“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1407 ist mit 182 Punkten bewertet; das entspricht 10,61 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 24,40 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1407 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.