GOÄ-LexikonKapitel G: Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

GOÄ-Ziffer 837: Elektrische Konvulsionstherapie

Elektrische Konvulsionstherapie

Die GOÄ-Ziffer 837 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Elektrische Konvulsionstherapie“ (Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 273 Punkten bewertet; das entspricht 15,91 € beim einfachen und 36,60 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 837 vergütet die elektrische Konvulsionstherapie. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein therapeutischer Krampfanfall durch elektrische Reizung ausgelöst wird, im Gegensatz zur intravenösen Auslösung nach Ziffer 836. Typischer Einsatzbereich ist die Behandlung schwerer psychiatrischer Erkrankungen, bei denen dieses Verfahren als gezielte Krampftherapie eingesetzt wird, etwa wenn andere Behandlungsansätze nicht ausreichend wirksam sind. Die Leistung bildet die Durchführung der elektrischen Stimulation zur Anfallsauslösung sowie die unmittelbare ärztliche Betreuung während dieses Vorgangs ab. Die Abgrenzung zu Ziffer 836 erfolgt ausschließlich über die Art der Auslösung des Krampfanfalls – elektrisch statt intravenös – während die grundsätzliche therapeutische Zielsetzung beider Ziffern identisch ist.

Gebühren und Steigerungssatz

273 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach15,91 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach36,60 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach55,69 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 837

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 837?

Die GOÄ-Ziffer 837 steht für „Elektrische Konvulsionstherapie“ und gehört zu Kapitel G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 837?

Die GOÄ-Ziffer 837 ist mit 273 Punkten bewertet; das entspricht 15,91 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 837 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 36,60 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 837?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 837 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.