GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 755: Hochtouriges Schleifen von Bezirken der Haut bei schweren…

Hochtouriges Schleifen von Bezirken der Haut bei schweren Entstellungen durch Naevi, narbigen Restzuständen nach Akne vulgaris und ähnlichen Indikationen, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 755 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hochtouriges Schleifen von Bezirken der Haut bei schweren Entstellungen durch Naevi, narbigen Restzuständen nach Akne vulgaris und ähnlichen Indikationen, je Sitzung“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen und 32,17 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 755 beschreibt das hochtourige Schleifen von Hautbezirken bei schweren Entstellungen, etwa durch ausgedehnte Nävi, vernarbte Restzustände nach Akne vulgaris oder ähnliche Veränderungen. In der Praxis handelt es sich um eine mechanische Abtragung oberflächlicher Hautschichten mit einem rotierenden Schleifinstrument, um unregelmäßige Oberflächenstrukturen, Narbenfelder oder ausgedehnte Pigmentveränderungen sichtbar zu glätten. Angewendet wird das Verfahren, wenn die Entstellung ein Ausmaß erreicht, das über kosmetische Einzelmaßnahmen hinausgeht und großflächig behandelt werden muss. Abzugrenzen ist die Leistung von punktuellen Maßnahmen an einzelnen Hautveränderungen sowie von chemischen oder operativen Verfahren zur Behandlung einzelner Läsionen, da hier gezielt größere, zusammenhängende Areale mechanisch bearbeitet werden.

Gebühren und Steigerungssatz

240 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach32,17 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach48,96 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 755

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 755?

Die GOÄ-Ziffer 755 steht für „Hochtouriges Schleifen von Bezirken der Haut bei schweren Entstellungen durch Naevi, narbigen Restzuständen nach Akne vulgaris und ähnlichen Indikationen, je Sitzung“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 755?

Die GOÄ-Ziffer 755 ist mit 240 Punkten bewertet; das entspricht 13,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 755 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 32,17 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 755?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 755 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.