GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 758: Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je…

Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 758 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 75 Punkten bewertet; das entspricht 4,37 € beim einfachen und 10,05 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 758 vergütet das Sticheln oder das Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, abgerechnet je Sitzung. In der Praxis handelt es sich um eine manuelle beziehungsweise instrumentelle Entleerung entzündlicher Akneeffloreszenzen, bei der einzelne Pusteln eröffnet und ihr Inhalt exprimiert wird, um die Abheilung zu fördern und Sekundärinfektionen sowie Narbenbildung vorzubeugen. Angewendet wird die Leistung typischerweise bei mittelschwerer bis schwerer Akne vulgaris mit multiplen pustulösen Effloreszenzen, wenn eine gezielte lokale Entleerung medizinisch sinnvoll ist. Die Abrechnung erfolgt pro Sitzung unabhängig von der Anzahl der in dieser Sitzung behandelten Pusteln. Abzugrenzen ist die Leistung von größeren chirurgischen Eingriffen an der Haut sowie von der Behandlung tieferliegender entzündlicher Knoten, die andere Maßnahmen erfordern.

Gebühren und Steigerungssatz

75 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,37 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach10,05 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach15,30 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 758

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 758?

Die GOÄ-Ziffer 758 steht für „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 758?

Die GOÄ-Ziffer 758 ist mit 75 Punkten bewertet; das entspricht 4,37 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 758 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 10,05 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 758?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 758 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.