GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 742: Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei…

Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaften Haarwuchs infolge Endokrinopathie (z. B. Hirsutismus), je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 742 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaften Haarwuchs infolge Endokrinopathie (z. B. Hirsutismus), je Sitzung“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 165 Punkten bewertet; das entspricht 9,62 € beim einfachen und 22,12 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 742 bildet die Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaftem Haarwuchs infolge einer Endokrinopathie, beispielsweise Hirsutismus, ab. Angewendet wird die Leistung, wenn krankhafter, hormonell bedingter übermäßiger Haarwuchs im Gesichtsbereich durch elektrische Verödung der Haarfollikel gezielt entfernt wird. Die Legende macht deutlich, dass die Leistung an eine zugrunde liegende endokrinologische Ursache des Haarwuchses gebunden ist und nicht der kosmetischen Haarentfernung ohne krankheitswertigen Hintergrund dient. Typischer Anwendungsfall ist die Behandlung von Patientinnen mit hormonell bedingtem Hirsutismus, bei denen die Elektrokoagulation als medizinisch indizierte Maßnahme zur Beseitigung des krankhaften Haarwuchses eingesetzt wird. Die Abgrenzung zu rein ästhetischen Epilationsverfahren ergibt sich damit unmittelbar aus dem in der Legende genannten endokrinen Krankheitsbezug.

Gebühren und Steigerungssatz

165 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach9,62 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach22,12 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach33,66 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 742

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 742?

Die GOÄ-Ziffer 742 steht für „Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaften Haarwuchs infolge Endokrinopathie (z. B. Hirsutismus), je Sitzung“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 742?

Die GOÄ-Ziffer 742 ist mit 165 Punkten bewertet; das entspricht 9,62 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 742 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 22,12 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 742?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 742 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.