GOÄ-Lexikon › Kapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaften Haarwuchs infolge Endokrinopathie (z. B. Hirsutismus), je Sitzung
Die GOÄ-Ziffer 742 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaften Haarwuchs infolge Endokrinopathie (z. B. Hirsutismus), je Sitzung“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 165 Punkten bewertet; das entspricht 9,62 € beim einfachen und 22,12 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 742 bildet die Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaftem Haarwuchs infolge einer Endokrinopathie, beispielsweise Hirsutismus, ab. Angewendet wird die Leistung, wenn krankhafter, hormonell bedingter übermäßiger Haarwuchs im Gesichtsbereich durch elektrische Verödung der Haarfollikel gezielt entfernt wird. Die Legende macht deutlich, dass die Leistung an eine zugrunde liegende endokrinologische Ursache des Haarwuchses gebunden ist und nicht der kosmetischen Haarentfernung ohne krankheitswertigen Hintergrund dient. Typischer Anwendungsfall ist die Behandlung von Patientinnen mit hormonell bedingtem Hirsutismus, bei denen die Elektrokoagulation als medizinisch indizierte Maßnahme zur Beseitigung des krankhaften Haarwuchses eingesetzt wird. Die Abgrenzung zu rein ästhetischen Epilationsverfahren ergibt sich damit unmittelbar aus dem in der Legende genannten endokrinen Krankheitsbezug.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 9,62 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 22,12 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 33,66 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 742 steht für „Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaften Haarwuchs infolge Endokrinopathie (z. B. Hirsutismus), je Sitzung“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 742 ist mit 165 Punkten bewertet; das entspricht 9,62 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 22,12 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 742 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.