GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 719: Funktionelle Entwicklungstherapie bei Ausfallerscheinungen in…

Funktionelle Entwicklungstherapie bei Ausfallerscheinungen in der Motorik, im Sprachbereich und/oder Sozialverhalten, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten

Die GOÄ-Ziffer 719 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Funktionelle Entwicklungstherapie bei Ausfallerscheinungen in der Motorik, im Sprachbereich und/oder Sozialverhalten, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 251 Punkten bewertet; das entspricht 14,63 € beim einfachen und 33,65 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 719 erfasst die funktionelle Entwicklungstherapie bei Ausfallerscheinungen in der Motorik, im Sprachbereich und/oder im Sozialverhalten, erbracht als Einzelbehandlung über eine festgelegte Dauer. Angewendet wird die Leistung, wenn nach vorheriger Diagnostik, etwa nach den Nummern 714 bis 717, festgestellte Entwicklungsdefizite gezielt in einer strukturierten Einzeltherapie behandelt werden. Im Gegensatz zu den diagnostischen Prüfungen der vorangehenden Nummern steht hier die therapeutische Intervention im Vordergrund, mit der konkrete motorische, sprachliche oder soziale Ausfallerscheinungen bearbeitet werden sollen. Die Leistung wird als persönliche Einzelbehandlung erbracht und grenzt sich dadurch von Gruppentherapien ab. Sie steht auch im Zusammenhang mit weiterführenden systematischen Behandlungsformen wie der sensomotorischen Entwicklungsbehandlung nach Nummer 725 oder der Behandlung zentralbedingter Sprachstörungen nach Nummer 726, mit denen ein Ausschlussverhältnis besteht.

Gebühren und Steigerungssatz

251 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,63 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach33,65 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach51,21 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 719 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 719

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 719?

Die GOÄ-Ziffer 719 steht für „Funktionelle Entwicklungstherapie bei Ausfallerscheinungen in der Motorik, im Sprachbereich und/oder Sozialverhalten, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 719?

Die GOÄ-Ziffer 719 ist mit 251 Punkten bewertet; das entspricht 14,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 719 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 33,65 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 719?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 719 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.