GOÄ-Lexikon › Kapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie Prüfung des zerebellaren Gleichgewichts und der Statomotorik
Die GOÄ-Ziffer 714 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie Prüfung des zerebellaren Gleichgewichts und der Statomotorik“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen und 24,13 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 714 erfasst die neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta, also die Prüfung der Lagereflexe, sowie die Untersuchung des zerebellaren Gleichgewichts und der Statomotorik. Angewendet wird die Leistung zur Beurteilung der neuromotorischen Entwicklung, insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern, wenn durch definierte Lagerungsproben nach dem Vojta-Prinzip reflektorische Bewegungsmuster ausgelöst und beurteilt werden, um Hinweise auf zentrale Koordinations- oder Gleichgewichtsstörungen zu gewinnen. Ergänzend wird die statomotorische Entwicklung, also das Zusammenspiel von Haltung und Bewegung, geprüft. Typischer Anwendungsfall ist der Verdacht auf eine zentrale Bewegungsstörung oder eine verzögerte motorische Entwicklung, bei der die standardisierte reflexbasierte Untersuchung eine differenzierte neurologische Einordnung ermöglicht. Von rein entwicklungspsychologischen Tests wie den Nummern 715 bis 717 unterscheidet sich diese Leistung durch ihren spezifisch neurokinesiologisch-reflektorischen Untersuchungsansatz.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 10,49 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 24,13 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 36,72 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 714 steht für „Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie Prüfung des zerebellaren Gleichgewichts und der Statomotorik“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 714 ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 24,13 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 714 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.