GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 705: Proktoskopie

Proktoskopie

Die GOÄ-Ziffer 705 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Proktoskopie“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen und 20,38 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 705 erfasst die Proktoskopie, also die endoskopische Untersuchung des Analkanals und des unteren Rektums mit einem starren oder kurzen Instrument. Angewendet wird sie zur Beurteilung von Beschwerden im After- und unteren Enddarmbereich, etwa bei Verdacht auf Hämorrhoiden, Fissuren oder andere oberflächliche Veränderungen, die mit einer kurzen Spiegelung ausreichend beurteilt werden können. Im Vergleich zu weiterreichenden endoskopischen Verfahren beschränkt sich die Proktoskopie auf den untersten Abschnitt des Enddarms und dient primär der orientierenden Diagnostik, nicht der Beurteilung höher gelegener Darmabschnitte. Sie stellt damit eine eigenständige, niedrigschwellige Basisuntersuchung dar, die als Ausgangspunkt für weiterführende Maßnahmen wie eine Infrarotkoagulation nach Nummer 699 oder therapeutische Eingriffe im Enddarmbereich dienen kann, wenn im Rahmen der Proktoskopie ein entsprechender Befund erhoben wird.

Gebühren und Steigerungssatz

152 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,86 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach20,38 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach31,01 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 705

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 705?

Die GOÄ-Ziffer 705 steht für „Proktoskopie“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 705?

Die GOÄ-Ziffer 705 ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 705 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,38 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 705?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 705 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.