GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 701: Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) mit…

Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) mit intraabdominalem Eingriff – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion

Die GOÄ-Ziffer 701 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) mit intraabdominalem Eingriff – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 1050 Punkten bewertet; das entspricht 61,20 € beim einfachen und 140,76 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 701 erfasst die Laparoskopie mit Anlegung eines Pneumoperitoneums, bei der zusätzlich zur reinen Spiegelung ein intraabdominaler Eingriff vorgenommen wird, gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion. Angewendet wird sie, wenn im Rahmen der laparoskopischen Untersuchung über die bloße Betrachtung und Probenentnahme hinaus eine gezielte operative Maßnahme im Bauchraum durchgeführt wird. Die Leistung setzt sich damit von Nummer 700 ab, die die rein diagnostische Laparoskopie oder Nephroskopie ohne weitergehenden Eingriff abbildet: Erst das Hinzutreten einer intraabdominalen Intervention rechtfertigt den Ansatz nach 701. In der Praxis kommt dies zum Tragen, wenn beispielsweise während der Bauchspiegelung eine krankhafte Struktur behandelt oder entfernt wird und nicht nur eine visuelle Beurteilung mit Probenentnahme erfolgt, sodass der operative Charakter der Sitzung im Vordergrund steht.

Gebühren und Steigerungssatz

1050 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach61,20 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach140,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach214,21 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 701

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 701?

Die GOÄ-Ziffer 701 steht für „Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) mit intraabdominalem Eingriff – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 701?

Die GOÄ-Ziffer 701 ist mit 1050 Punkten bewertet; das entspricht 61,20 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 701 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 140,76 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 701?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 701 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.