GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 700: Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) oder…

Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) oder Nephroskopie – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion

Die GOÄ-Ziffer 700 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) oder Nephroskopie – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen und 107,25 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 700 bildet die diagnostische Laparoskopie mit Anlegung eines Pneumoperitoneums oder alternativ eine Nephroskopie ab, jeweils gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion. Angewendet wird die Leistung, wenn die Bauchhöhle nach Aufblähung mit Gas endoskopisch gespiegelt wird, um Organe und Strukturen zu inspizieren und bei Bedarf Gewebe- oder Flüssigkeitsproben zu entnehmen, oder wenn eine endoskopische Spiegelung des Nierenbeckenkelchsystems erfolgt. Der Schwerpunkt liegt auf der diagnostischen Betrachtung und gegebenenfalls ergänzenden Probengewinnung, nicht auf einer darüber hinausgehenden operativen Maßnahme. Damit grenzt sich die Nummer von 701 ab, die denselben Zugangsweg voraussetzt, aber einen zusätzlichen intraabdominalen Eingriff beinhaltet. Typischer Anwendungsfall ist die Abklärung unklarer abdomineller Befunde oder die Beurteilung von Nierenbeckenveränderungen, wenn bildgebende Verfahren allein keine ausreichende diagnostische Klärung erlauben.

Gebühren und Steigerungssatz

800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach46,63 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach107,25 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach163,20 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 700

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 700?

Die GOÄ-Ziffer 700 steht für „Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) oder Nephroskopie – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 700?

Die GOÄ-Ziffer 700 ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 700 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 107,25 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 700?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 700 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.