GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 697: Saugbiopsie des Dünndarms – gegebenenfalls einschließlich…

Saugbiopsie des Dünndarms – gegebenenfalls einschließlich Röntgenkontrolle, Probeexzision und/oder Probepunktion

Die GOÄ-Ziffer 697 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Saugbiopsie des Dünndarms – gegebenenfalls einschließlich Röntgenkontrolle, Probeexzision und/oder Probepunktion“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 53,62 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 697 erfasst die Saugbiopsie des Dünndarms, gegebenenfalls einschließlich Röntgenkontrolle, Probeexzision und/oder Probepunktion. Angewendet wird sie, wenn mittels einer speziellen Saugbiopsiekapsel Gewebeproben aus der Dünndarmschleimhaut gewonnen werden, etwa zur histologischen Abklärung von Resorptionsstörungen oder entzündlichen Schleimhautveränderungen. Die Technik unterscheidet sich von der endoskopischen Zangenbiopsie dadurch, dass die Probe über ein Saugverfahren mit einer eigenen Kapsel entnommen wird, wobei zur Lagekontrolle der Kapsel gegebenenfalls eine Röntgenkontrolle erforderlich sein kann. Die Leistung deckt sowohl den eigentlichen Biopsievorgang als auch die gegebenenfalls notwendige begleitende Probeexzision oder Probepunktion ab, sodass diese Teilschritte nicht gesondert berechnet werden. Typischer Einsatzbereich ist die Diagnostik von Dünndarmerkrankungen, bei denen eine gezielte Gewebeprobe aus tieferen Dünndarmabschnitten benötigt wird, die endoskopisch schwerer zugänglich sind.

Gebühren und Steigerungssatz

400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,31 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach53,62 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach81,60 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 697

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 697?

Die GOÄ-Ziffer 697 steht für „Saugbiopsie des Dünndarms – gegebenenfalls einschließlich Röntgenkontrolle, Probeexzision und/oder Probepunktion“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 697?

Die GOÄ-Ziffer 697 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 697 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 53,62 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 697?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 697 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.