GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 694: Manometrische Untersuchung des Ösophagus

Manometrische Untersuchung des Ösophagus

Die GOÄ-Ziffer 694 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Manometrische Untersuchung des Ösophagus“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen und 67,03 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 694 erfasst die manometrische Untersuchung des Ösophagus, also die Druckmessung innerhalb der Speiseröhre zur Beurteilung ihrer motorischen Funktion. Sie kommt zur Anwendung, wenn Motilitätsstörungen der Speiseröhre abgeklärt werden sollen, etwa bei Verdacht auf Achalasie, diffusen Ösophagusspasmus oder andere Störungen der peristaltischen Aktivität und der Funktion des unteren Ösophagussphinkters. Dabei wird über eine in den Ösophagus eingeführte Messsonde der Druckverlauf beim Schlucken erfasst und ausgewertet. Die Untersuchung liefert funktionelle Informationen, die eine rein bildgebende oder endoskopische Diagnostik nicht leisten kann, und ergänzt diese bei unklaren Schluckstörungen oder thorakalen Schmerzen ohne kardiale Ursache. Sie ist von der pH-Metrie nach Nummer 693 klar abzugrenzen, da diese die Säureexposition und nicht die motorische Funktion misst; beide Verfahren können bei kombinierter Fragestellung ergänzend eingesetzt werden.

Gebühren und Steigerungssatz

500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,14 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach67,03 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach102,00 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 694

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 694?

Die GOÄ-Ziffer 694 steht für „Manometrische Untersuchung des Ösophagus“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 694?

Die GOÄ-Ziffer 694 ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 694 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 67,03 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 694?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 694 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.