GOÄ-Lexikon › Kapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Elektrokardiographische Untersuchung mittels intrakavitärer Ableitung am Hisschen Bündel einschließlich Röntgenkontrolle
Die GOÄ-Ziffer 656 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Elektrokardiographische Untersuchung mittels intrakavitärer Ableitung am Hisschen Bündel einschließlich Röntgenkontrolle“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 1820 Punkten bewertet; das entspricht 106,08 € beim einfachen und 243,99 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 656 betrifft die elektrokardiographische Untersuchung mittels intrakavitärer Ableitung am Hisschen Bündel, einschließlich der dafür erforderlichen Röntgenkontrolle zur Lagekontrolle des Elektrodenkatheters. Angewendet wird sie im Rahmen invasiver elektrophysiologischer Diagnostik, wenn die Erregungsleitung im AV-Knoten- und His-Bündel-Bereich genauer untersucht werden muss, etwa zur Lokalisation eines AV-Blocks oder zur Abklärung komplexer Erregungsleitungsstörungen vor einer Schrittmacher- oder Ablationsentscheidung. Der Katheter wird dabei intrakardial platziert, um das His-Potential direkt abzuleiten, was eine wesentlich präzisere Aussage erlaubt als die Oberflächen-EKG-Ableitung. Die eingeschlossene Röntgenkontrolle dient der sicheren Katheterführung und -positionierung und wird nicht gesondert berechnet, da sie fester Bestandteil der Leistungslegende ist.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 106,08 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 243,99 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 371,29 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 656 steht für „Elektrokardiographische Untersuchung mittels intrakavitärer Ableitung am Hisschen Bündel einschließlich Röntgenkontrolle“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 656 ist mit 1820 Punkten bewertet; das entspricht 106,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 243,99 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 656 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.