GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 659: Elektrokardiographische Untersuchung über mindestens 18…

Elektrokardiographische Untersuchung über mindestens 18 Stunden (Langzeit-EKG) – gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger Registrierung von Puls und Atmung –, mit Auswertung

Die GOÄ-Ziffer 659 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Elektrokardiographische Untersuchung über mindestens 18 Stunden (Langzeit-EKG) – gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger Registrierung von Puls und Atmung –, mit Auswertung“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 53,62 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 659 vergütet das Langzeit-EKG über einen Zeitraum von mindestens 18 Stunden, das kontinuierlich mittels tragbarem Rekorder aufgezeichnet wird. Angewendet wird die Leistung, wenn intermittierende Rhythmusstörungen wie paroxysmales Vorhofflimmern, ventrikuläre Extrasystolie oder passagere Blockierungen im Ruhe- oder Belastungs-EKG nicht erfasst werden können, weil sie nur sporadisch auftreten. Die kontinuierliche Aufzeichnung über den gesamten Alltag des Patienten einschließlich Nachtphasen erhöht die Wahrscheinlichkeit, seltene oder belastungsabhängige Ereignisse zu dokumentieren. Die Legende sieht vor, dass gegebenenfalls gleichzeitig weitere Parameter mitregistriert werden können, was die Leistung von der einfachen kurzzeitigen EKG-Ableitung abgrenzt: Es handelt sich um eine ausgedehnte, mehrstündige Überwachung und nicht um eine punktuelle Momentaufnahme des Herzrhythmus.

Gebühren und Steigerungssatz

400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,31 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach53,62 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach81,60 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 659

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 659?

Die GOÄ-Ziffer 659 steht für „Elektrokardiographische Untersuchung über mindestens 18 Stunden (Langzeit-EKG) – gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger Registrierung von Puls und Atmung –, mit Auswertung“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 659?

Die GOÄ-Ziffer 659 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 659 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 53,62 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 659?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 659 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.