GOÄ-Lexikon › Kapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Elektrokardiographische Untersuchung mittels Ösophagusableitung – einschließlich Einführen der Elektrode – zusätzlich zu den Nummern 651 oder 652
Die GOÄ-Ziffer 655 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Elektrokardiographische Untersuchung mittels Ösophagusableitung – einschließlich Einführen der Elektrode – zusätzlich zu den Nummern 651 oder 652“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen und 20,38 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer 655 vergütet die elektrokardiographische Ableitung über eine in den Ösophagus eingeführte Elektrode, wobei das Einführen der Sonde in der Leistung enthalten ist. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Standard-Oberflächenableitung nicht ausreicht, etwa zur genaueren Darstellung der Vorhofaktivität bei unklaren supraventrikulären Rhythmusstörungen, zur Differenzierung von Vorhofflattern/-flimmern oder zur Abklärung eines WPW-Syndroms, da die ösophageale Nähe zum linken Vorhof eine deutlichere P-Wellen-Darstellung liefert. Die Nummer ist ausdrücklich als Zusatzleistung konzipiert und darf nur zusätzlich zu einer Ruhe- oder Belastungs-EKG-Ableitung nach den Nummern 651 oder 652 berechnet werden, nicht isoliert. Sie ergänzt also die konventionelle Ableitung um eine spezielle diagnostische Zusatzinformation, ersetzt diese aber nicht.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 8,86 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 20,38 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 31,01 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 655 steht für „Elektrokardiographische Untersuchung mittels Ösophagusableitung – einschließlich Einführen der Elektrode – zusätzlich zu den Nummern 651 oder 652“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 655 ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,38 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 655 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.