GOÄ-Lexikon › Kapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Hypoxietest (Simultanregistrierung des Atemvolumens und des Gasaustausches, der Arterialisation sowie der peripheren Vasomotorik mit gasanalytischen und photoelektrischen Verfahren)
Die GOÄ-Ziffer 646 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hypoxietest (Simultanregistrierung des Atemvolumens und des Gasaustausches, der Arterialisation sowie der peripheren Vasomotorik mit gasanalytischen und photoelektrischen Verfahren)“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 605 Punkten bewertet; das entspricht 35,26 € beim einfachen und 81,11 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 646 beschreibt den Hypoxietest mittels Simultanregistrierung des Atemvolumens und des Gasaustausches, der Arterialisation sowie der peripheren Vasomotorik mit gasanalytischen Messungen. Die Leistung wird angewendet, wenn die Reaktion des Organismus auf einen kontrollierten Sauerstoffmangel gleichzeitig auf mehreren Ebenen erfasst werden soll: der Atmung, dem Gasaustausch in der Lunge, der Sauerstoffsättigung des Blutes und der peripheren Gefäßreaktion. Dies kommt insbesondere bei der Abklärung von Anpassungsstörungen an Hypoxiebedingungen zum Einsatz, etwa im Rahmen der Diagnostik von kardiopulmonalen oder vasomotorischen Regulationsstörungen. Durch die gleichzeitige, gasanalytisch gestützte Erfassung mehrerer physiologischer Parameter unterscheidet sich der Hypoxietest von einfachen Einzelmessungen der Atmung oder der peripheren Durchblutung und liefert ein integriertes Bild der Reaktionsfähigkeit des Organismus auf Sauerstoffmangel.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 35,26 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 81,11 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 123,42 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 646 steht für „Hypoxietest (Simultanregistrierung des Atemvolumens und des Gasaustausches, der Arterialisation sowie der peripheren Vasomotorik mit gasanalytischen und photoelektrischen Verfahren)“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 646 ist mit 605 Punkten bewertet; das entspricht 35,26 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 81,11 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 646 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.