GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 603: Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der…

Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlußdruckmethode – gegebenenfalls einschließlich fortlaufender Registrierung

Die GOÄ-Ziffer 603 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlußdruckmethode – gegebenenfalls einschließlich fortlaufender Registrierung“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 90 Punkten bewertet; das entspricht 5,25 € beim einfachen und 12,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 603 erfasst die Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlussdruckmethode, gegebenenfalls einschließlich weiterer damit verbundener Messungen. Die Untersuchung dient der Lungenfunktionsdiagnostik zur Beurteilung des Widerstands in den Atemwegen, etwa bei obstruktiven Atemwegserkrankungen. Die amtliche Bestimmung legt fest, dass neben der Leistung nach Nummer 603 die Leistung nach Nummer 608 (ruhespirographische Teiluntersuchung) nicht berechnungsfähig ist; wird also eine Resistance-Bestimmung nach Nummer 603 abgerechnet, kann in derselben Sitzung keine zusätzliche Teiluntersuchung nach Nummer 608 angesetzt werden. Von Nummer 604 unterscheidet sich die Leistung dadurch, dass dort die Messung vor und nach Applikation eines Wirkstoffs erfolgt.

Gebühren und Steigerungssatz

90 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,25 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach12,07 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach18,36 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Neben der Leistung nach Nummer 603 ist die Leistung nach Nummer 608 nicht berechnungsfähig

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 603 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 603

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 603?

Die GOÄ-Ziffer 603 steht für „Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlußdruckmethode – gegebenenfalls einschließlich fortlaufender Registrierung“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 603?

Die GOÄ-Ziffer 603 ist mit 90 Punkten bewertet; das entspricht 5,25 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 603 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 12,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 603?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 603 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.