GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5290: Schichtaufnahme(n) (Tomographie), bis zu fünf…

Schichtaufnahme(n) (Tomographie), bis zu fünf Strahlenrichtungen oder Projektionen, je Strahlenrichtung oder Projektion

Die GOÄ-Ziffer 5290 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Schichtaufnahme(n) (Tomographie), bis zu fünf Strahlenrichtungen oder Projektionen, je Strahlenrichtung oder Projektion“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt I. Strahlendiagnostik). Sie ist mit 650 Punkten bewertet; das entspricht 37,89 € beim einfachen und 68,20 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 5290 vergütet die Anfertigung von Schichtaufnahmen (Tomographie) in bis zu fünf Strahlenrichtungen oder Projektionen, wobei die Berechnung je Strahlenrichtung oder Projektion erfolgt. Sie wird angewendet, wenn eine überlagerungsfreie Darstellung einzelner Gewebeschichten notwendig ist, etwa zur Beurteilung tiefer liegender Strukturen, die in der konventionellen Summationsaufnahme durch überlagernde Strukturen verdeckt werden. Je zusätzlich angefertigter Strahlenrichtung oder Projektion innerhalb der genannten Höchstzahl wird die Leistung erneut berechnet, sodass die Gesamtvergütung von der Anzahl der tatsächlich benötigten Einstellungen abhängt. Werden mehr als fünf Strahlenrichtungen oder Projektionen benötigt, ist dies bei der Abrechnung entsprechend zu berücksichtigen, da die Ziffer ausdrücklich auf bis zu fünf begrenzt ist.

Gebühren und Steigerungssatz

650 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach37,89 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach68,20 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach94,72 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5290

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5290?

Die GOÄ-Ziffer 5290 steht für „Schichtaufnahme(n) (Tomographie), bis zu fünf Strahlenrichtungen oder Projektionen, je Strahlenrichtung oder Projektion“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5290?

Die GOÄ-Ziffer 5290 ist mit 650 Punkten bewertet; das entspricht 37,89 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5290 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 68,20 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5290?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5290 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.