GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5041: Beckenübersicht bei einem Kind bis zum vollendeten 14.…

Beckenübersicht bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

Die GOÄ-Ziffer 5041 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Beckenübersicht bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt I. Strahlendiagnostik). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 20,98 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 5041 vergütet die Beckenübersicht bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und stellt damit die pädiatrische Entsprechung zur Beckenübersicht nach Nummer 5040 dar. Sie kommt zur Anwendung, wenn bei Kindern und Jugendlichen bis zu diesem Alter eine röntgenologische Übersichtsaufnahme des Beckens erforderlich ist, etwa bei Verdacht auf Hüftdysplasie, Wachstumsstörungen der Hüftgelenke, Frakturen im Beckenbereich oder im Rahmen orthopädischer Verlaufskontrollen im Kindesalter. Die eigenständige Ziffer trägt den besonderen Anforderungen bei der Untersuchung von Kindern Rechnung, etwa hinsichtlich der noch nicht vollständig ausgereiften knöchernen Strukturen und der abweichenden Beurteilungskriterien gegenüber dem Erwachsenenskelett. Maßgeblich für die Abgrenzung zur Nummer 5040 ist allein das Lebensalter des untersuchten Kindes zum Zeitpunkt der Aufnahme, nicht der klinische Anlass der Untersuchung selbst.

Gebühren und Steigerungssatz

200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach11,66 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach20,98 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach29,14 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5041

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5041?

Die GOÄ-Ziffer 5041 steht für „Beckenübersicht bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5041?

Die GOÄ-Ziffer 5041 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5041 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 20,98 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5041?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5041 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.