GOÄ-LexikonKapitel D: Anästhesieleistungen

GOÄ-Ziffer 493: Leitungsanästhesie, perineural – auch nach Oberst

Leitungsanästhesie, perineural – auch nach Oberst

Die GOÄ-Ziffer 493 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Leitungsanästhesie, perineural – auch nach Oberst“ (Kapitel D. Anästhesieleistungen). Sie ist mit 61 Punkten bewertet; das entspricht 3,56 € beim einfachen und 8,18 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 493 bezeichnet die Leitungsanästhesie, perineural, einschließlich der Anästhesie nach Oberst. Sie wird angewendet, wenn ein Nerv durch Injektion eines Lokalanästhetikums in seine unmittelbare Umgebung (perineural) blockiert wird, um das von ihm versorgte Gebiet schmerzfrei zu machen, wie es typischerweise bei der Oberst-Leitungsanästhesie an Fingern oder Zehen vor kleineren Eingriffen, etwa Nagel- oder Wundversorgungen, angewendet wird. Die Ziffer ist von der endoneuralen Leitungsanästhesie nach Ziffer 494 dadurch abzugrenzen, dass das Anästhetikum hier außerhalb, nicht innerhalb der Nervenscheide appliziert wird. Sie stellt damit eine gezielte, auf einen einzelnen peripheren Nerven beschränkte Regionalanästhesie dar, im Gegensatz zu den flächigen Infiltrationsanästhesien der Ziffern 490/491.

Gebühren und Steigerungssatz

61 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,56 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach8,18 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach12,44 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 493

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 493?

Die GOÄ-Ziffer 493 steht für „Leitungsanästhesie, perineural – auch nach Oberst“ und gehört zu Kapitel D. Anästhesieleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 493?

Die GOÄ-Ziffer 493 ist mit 61 Punkten bewertet; das entspricht 3,56 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 493 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 8,18 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 493?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 493 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.