GOÄ-Lexikon › Kapitel D: Anästhesieleistungen
Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke
Die GOÄ-Ziffer 490 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke“ (Kapitel D. Anästhesieleistungen). Sie ist mit 61 Punkten bewertet; das entspricht 3,56 € beim einfachen und 8,18 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 490 bezeichnet die Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke, also die örtliche Betäubung durch Einspritzen eines Lokalanästhetikums in und um ein begrenztes Gewebeareal. Sie wird angewendet bei kleineren operativen Eingriffen, etwa der Entfernung kleiner Hautveränderungen, kleinen Wundversorgungen oder anderen umschriebenen Maßnahmen, bei denen die Schmerzausschaltung durch direkte Infiltration des betroffenen Gewebes ausreicht. Die Ziffer ist von Ziffer 491 abzugrenzen, die dieselbe Technik für großflächigere Bezirke sowie die Parazervikalanästhesie erfasst; maßgeblich für die Wahl der richtigen Ziffer ist die Ausdehnung des infiltrierten Areals im Verhältnis zum Eingriff, nicht die Art des Anästhetikums oder das operative Fachgebiet.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 3,56 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 8,18 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 12,44 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 490 steht für „Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke“ und gehört zu Kapitel D. Anästhesieleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 490 ist mit 61 Punkten bewertet; das entspricht 3,56 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 8,18 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 490 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.