GOÄ-LexikonKapitel D: Anästhesieleistungen

GOÄ-Ziffer 489: Lokalanästhesie des Bronchialgebietes – gegebenenfalls…

Lokalanästhesie des Bronchialgebietes – gegebenenfalls einschließlich des Kehlkopfes und des Rachens

Die GOÄ-Ziffer 489 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lokalanästhesie des Bronchialgebietes – gegebenenfalls einschließlich des Kehlkopfes und des Rachens“ (Kapitel D. Anästhesieleistungen). Sie ist mit 145 Punkten bewertet; das entspricht 8,45 € beim einfachen und 19,44 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 489 erfasst die Lokalanästhesie des Bronchialgebietes, gegebenenfalls einschließlich des Kehlkopfes und des Rachens. Sie wird angewendet, wenn ein endoskopischer Eingriff an den Atemwegen, insbesondere eine Bronchoskopie, eine örtliche Betäubung der Bronchialschleimhaut erfordert, um Hustenreiz und Abwehrreflexe während der Untersuchung zu unterdrücken. Der Zusatz „gegebenenfalls einschließlich“ stellt klar, dass die Betäubung des Kehlkopfes und des Rachens, sofern im Rahmen desselben Eingriffs mit erfolgt, von dieser einen Ziffer mit umfasst wird und nicht gesondert nach Ziffer 484 zusätzlich berechnet werden kann. Die Ziffer bildet damit die gesamte, für die Bronchoskopie erforderliche Lokalanästhesie der Atemwege in einer einzigen Position ab.

Gebühren und Steigerungssatz

145 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,45 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach19,44 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach29,58 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 489

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 489?

Die GOÄ-Ziffer 489 steht für „Lokalanästhesie des Bronchialgebietes – gegebenenfalls einschließlich des Kehlkopfes und des Rachens“ und gehört zu Kapitel D. Anästhesieleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 489?

Die GOÄ-Ziffer 489 ist mit 145 Punkten bewertet; das entspricht 8,45 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 489 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 19,44 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 489?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 489 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.