GOÄ-Lexikon › Kapitel D: Anästhesieleistungen
Lokalanästhesie des Bronchialgebietes – gegebenenfalls einschließlich des Kehlkopfes und des Rachens
Die GOÄ-Ziffer 489 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lokalanästhesie des Bronchialgebietes – gegebenenfalls einschließlich des Kehlkopfes und des Rachens“ (Kapitel D. Anästhesieleistungen). Sie ist mit 145 Punkten bewertet; das entspricht 8,45 € beim einfachen und 19,44 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 489 erfasst die Lokalanästhesie des Bronchialgebietes, gegebenenfalls einschließlich des Kehlkopfes und des Rachens. Sie wird angewendet, wenn ein endoskopischer Eingriff an den Atemwegen, insbesondere eine Bronchoskopie, eine örtliche Betäubung der Bronchialschleimhaut erfordert, um Hustenreiz und Abwehrreflexe während der Untersuchung zu unterdrücken. Der Zusatz „gegebenenfalls einschließlich“ stellt klar, dass die Betäubung des Kehlkopfes und des Rachens, sofern im Rahmen desselben Eingriffs mit erfolgt, von dieser einen Ziffer mit umfasst wird und nicht gesondert nach Ziffer 484 zusätzlich berechnet werden kann. Die Ziffer bildet damit die gesamte, für die Bronchoskopie erforderliche Lokalanästhesie der Atemwege in einer einzigen Position ab.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 8,45 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 19,44 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 29,58 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 489 steht für „Lokalanästhesie des Bronchialgebietes – gegebenenfalls einschließlich des Kehlkopfes und des Rachens“ und gehört zu Kapitel D. Anästhesieleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 489 ist mit 145 Punkten bewertet; das entspricht 8,45 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 19,44 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 489 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.