GOÄ-LexikonKapitel D: Anästhesieleistungen

GOÄ-Ziffer 491: Infiltrationsanästhesie großer Bezirke – auch…

Infiltrationsanästhesie großer Bezirke – auch Parazervikalanästhesie

Die GOÄ-Ziffer 491 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Infiltrationsanästhesie großer Bezirke – auch Parazervikalanästhesie“ (Kapitel D. Anästhesieleistungen). Sie ist mit 121 Punkten bewertet; das entspricht 7,05 € beim einfachen und 16,22 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 491 erfasst die Infiltrationsanästhesie großer Bezirke sowie, als eigens genannte Variante, die Parazervikalanästhesie. Sie wird angewendet, wenn ein Eingriff eine flächenhafte örtliche Betäubung eines größeren Gewebeareals erfordert, etwa bei ausgedehnteren chirurgischen Eingriffen, oder wenn im Rahmen geburtshilflicher beziehungsweise gynäkologischer Maßnahmen eine Parazervikalanästhesie zur Schmerzausschaltung im Bereich der Zervix eingesetzt wird. Im Unterschied zur Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke nach Ziffer 490 setzt die Anwendung dieser Ziffer eine größere Ausdehnung des betäubten Areals oder die genannte spezielle geburtshilfliche Indikation voraus. Die Leistung umfasst die Injektion des Anästhetikums in das umschriebene, großflächige Gewebe beziehungsweise in den parazervikalen Bereich.

Gebühren und Steigerungssatz

121 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach7,05 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach16,22 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach24,68 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 491

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 491?

Die GOÄ-Ziffer 491 steht für „Infiltrationsanästhesie großer Bezirke – auch Parazervikalanästhesie“ und gehört zu Kapitel D. Anästhesieleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 491?

Die GOÄ-Ziffer 491 ist mit 121 Punkten bewertet; das entspricht 7,05 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 491 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,22 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 491?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 491 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.