GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 405: Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 – bei…

Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 – bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler

Die GOÄ-Ziffer 405 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 – bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt VI. Sonographische Leistungen). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 26,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 405 ist ein Zuschlag zu den Leistungen nach Ziffer 415 oder 424, der angesetzt wird, wenn diese Ultraschalluntersuchung zusaetzlich mit einer cw-Doppler-Untersuchung, also einer continuous-wave-Dopplermessung, kombiniert wird. Dabei wird neben der eigentlichen Organ- oder Gefaesssonographie eine kontinuierliche Dopplermessung durchgefuehrt, um hohe Stroemungsgeschwindigkeiten, etwa an Herzklappen oder in engen Gefaessabschnitten, zu erfassen, die mit gepulsten Verfahren nicht zuverlaessig gemessen werden koennen. Der Zuschlag wird also nur berechnet, wenn diese cw-Doppler-Komponente tatsaechlich zusaetzlich zur Grundleistung nach Ziffer 415 oder 424 erbracht wird, und bildet den damit verbundenen Mehraufwand gegenueber der reinen Grunduntersuchung ab.

Gebühren und Steigerungssatz

200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach11,66 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach26,81 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach40,80 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 405

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 405?

Die GOÄ-Ziffer 405 steht für „Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 – bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 405?

Die GOÄ-Ziffer 405 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 405 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 26,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 405?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 405 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.