GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 402: Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei…

Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transösophagealer Untersuchung

Die GOÄ-Ziffer 402 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transösophagealer Untersuchung“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt VI. Sonographische Leistungen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 33,52 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 402 ist ein Zuschlag zu sonographischen Leistungen, der bei transoesophagealer Untersuchung angesetzt wird, also wenn der Schallkopf ueber die Speiseroehre eingefuehrt wird, um Strukturen von innen darzustellen, typischerweise im Rahmen einer transoesophagealen Echokardiographie zur besonders genauen Beurteilung des Herzens. Der Zuschlag traegt dem erhoehten Aufwand dieser invasiveren Untersuchungstechnik gegenueber der aeusseren Sonographie Rechnung. Er ist ausdruecklich nicht neben der Leistung nach Ziffer 403 sowie den Nummern 676 bis 692 berechnungsfaehig, da diese Ziffern andere Zugangswege oder eigenstaendige Untersuchungsleistungen betreffen, deren Aufwand sich mit dem transoesophagealen Zuschlag ueberschneiden wuerde.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach33,52 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach51,00 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Der Zuschlag nach Nummer 402 ist neben den Leistungen nach den Nummern 403 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 402 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 402

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 402?

Die GOÄ-Ziffer 402 steht für „Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transösophagealer Untersuchung“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 402?

Die GOÄ-Ziffer 402 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 402 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 33,52 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 402?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 402 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.