GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 386: Pricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall)

Pricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall)

Die GOÄ-Ziffer 386 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Pricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall)“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt V. Impfungen und Testungen). Sie ist mit 30 Punkten bewertet; das entspricht 1,75 € beim einfachen und 4,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 386 schliesst an Ziffer 385 an und erfasst den einundzwanzigsten bis vierzigsten Pricktest je Behandlungsfall. Sie kommt zum Ansatz, wenn im Rahmen derselben Allergiediagnostik bereits mehr als zwanzig Einzeltests durchgefuehrt wurden und die Testreihe mit weiteren Allergenextrakten bis zur Grenze von vierzig fortgesetzt wird, etwa bei einer breiten Testung auf Inhalations- und Nahrungsmittelallergene. Inhaltlich handelt es sich um dieselbe Leistung wie bei Ziffer 385, lediglich gestaffelt nach der Gesamtzahl der Tests im Behandlungsfall. Wird die Grenze von vierzig Tests ueberschritten, ist fuer die weiteren Pricktests die naechste Staffel nach Ziffer 387 einschlaegig, die zugleich die Obergrenze der gesamten Pricktest-Reihe markiert.

Gebühren und Steigerungssatz

30 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach1,75 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach4,02 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach6,12 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 386

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 386?

Die GOÄ-Ziffer 386 steht für „Pricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall)“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 386?

Die GOÄ-Ziffer 386 ist mit 30 Punkten bewertet; das entspricht 1,75 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 386 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 4,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 386?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 386 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.