GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 385: Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)

Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)

Die GOÄ-Ziffer 385 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt V. Impfungen und Testungen). Sie ist mit 45 Punkten bewertet; das entspricht 2,62 € beim einfachen und 6,03 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 385 vergueten den Pricktest, ein Standardverfahren der Allergiediagnostik, bei dem Testloesungen auf die Haut aufgetragen und mit einer feinen Lanzette oberflaechlich eingestochen werden. Abgerechnet wird je Test, wobei Ziffer 385 fuer den ersten bis zwanzigsten Test innerhalb desselben Behandlungsfalls gilt. Typischer Anwendungsfall ist die Abklaerung einer Typ-I-Allergie, etwa gegen Pollen, Hausstaubmilben oder Nahrungsmittel, bei der mehrere Allergenextrakte parallel getestet werden. Werden mehr als zwanzig Einzeltests im selben Behandlungsfall durchgefuehrt, greift fuer die weiteren Tests die naechsthoehere Staffel nach Ziffer 386. Die Abrechnung richtet sich also, wie beim Epikutantest, nach der kumulierten Anzahl der im Behandlungsfall durchgefuehrten Pricktests.

Gebühren und Steigerungssatz

45 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,62 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach6,03 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach9,18 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 385

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 385?

Die GOÄ-Ziffer 385 steht für „Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 385?

Die GOÄ-Ziffer 385 ist mit 45 Punkten bewertet; das entspricht 2,62 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 385 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 6,03 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 385?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 385 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.