GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 380: Epikutantest, je Test (1. bis 30. Test je Behandlungsfall)

Epikutantest, je Test (1. bis 30. Test je Behandlungsfall)

Die GOÄ-Ziffer 380 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Epikutantest, je Test (1. bis 30. Test je Behandlungsfall)“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt V. Impfungen und Testungen). Sie ist mit 30 Punkten bewertet; das entspricht 1,75 € beim einfachen und 4,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 380 vergueten den Epikutantest, also den klassischen Pflastertest zur Diagnostik von Kontaktallergien, bei dem Testsubstanzen ueber einen laengeren Zeitraum auf die Haut aufgebracht werden. Abgerechnet wird je Test, wobei Ziffer 380 fuer den ersten bis dreissigsten Test innerhalb desselben Behandlungsfalls gilt. Typischer Anwendungsfall ist die Abklaerung eines allergischen Kontaktekzems, bei dem mehrere Verdachtsallergene gleichzeitig getestet werden, etwa aus einer Standardreihe. Mit steigender Testanzahl im selben Behandlungsfall greifen die naechsthoeheren Ziffern 381 und 382, sodass sich die Abrechnung nach der kumulierten Zahl der durchgefuehrten Epikutantests richtet und nicht jede Einzeltestung unabhaengig von der Gesamtmenge nach derselben Ziffer erfolgt.

Gebühren und Steigerungssatz

30 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach1,75 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach4,02 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach6,12 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 380

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 380?

Die GOÄ-Ziffer 380 steht für „Epikutantest, je Test (1. bis 30. Test je Behandlungsfall)“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 380?

Die GOÄ-Ziffer 380 ist mit 30 Punkten bewertet; das entspricht 1,75 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 380 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 4,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 380?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 380 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.