GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3194: Präparation einer Pankreaszyste und Drainage derselben durch…

Präparation einer Pankreaszyste und Drainage derselben durch Interposition eines Darmabschnittes

Die GOÄ-Ziffer 3194 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Präparation einer Pankreaszyste und Drainage derselben durch Interposition eines Darmabschnittes“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen und 496,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3194 erfasst die Praeparation einer Pankreaszyste und Drainage derselben durch Interposition eines Darmabschnittes, also die operative Behandlung einer Bauchspeicheldruesenzyste mittels innerer Ableitung in den Darm. Angewendet wird sie bei symptomatischen Pankreaszysten, etwa Pseudozysten nach Pankreatitis, die durch Druck oder Groesse Beschwerden verursachen und nicht spontan zurueckgehen. Die Leistung umfasst die operative Darstellung und Eroeffnung der Zyste sowie die Schaffung einer Verbindung zu einem interponierten Darmabschnitt, ueber den der Zysteninhalt dauerhaft abgeleitet wird. Sie unterscheidet sich von reinen Resektionsverfahren am Pankreas dadurch, dass die Zyste nicht entfernt, sondern durch die Drainage entlastet wird.

Gebühren und Steigerungssatz

3700 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach215,66 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach496,02 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach754,82 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3194

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3194?

Die GOÄ-Ziffer 3194 steht für „Präparation einer Pankreaszyste und Drainage derselben durch Interposition eines Darmabschnittes“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3194?

Die GOÄ-Ziffer 3194 ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3194 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 496,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3194?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3194 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.