GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3195: Resektion des Kopfteils vom Pankreas

Resektion des Kopfteils vom Pankreas

Die GOÄ-Ziffer 3195 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Resektion des Kopfteils vom Pankreas“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 4620 Punkten bewertet; das entspricht 269,29 € beim einfachen und 619,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 3195 beschreibt die Resektion des Kopfteils vom Pankreas. Sie wird angewendet bei krankhaften Prozessen im Bereich des Pankreaskopfes, etwa Tumoren oder chronisch-entzuendlichen Veraenderungen, die eine operative Entfernung dieses Organabschnitts erfordern, ohne dass eine vollstaendige Pankreoduodenektomie noetig ist. Die Leistung umfasst die operative Freilegung des Pankreas, die Abtrennung und Entfernung des Kopfanteils sowie die Versorgung der Resektionsflaeche. Von der Resektion des Schwanzteils nach Ziffer 3196 unterscheidet sich diese Ziffer durch die Lokalisation des entfernten Organabschnitts, von der kombinierten Pankreoduodenektomie nach Ziffer 3198 durch den Verzicht auf die zusaetzliche Mitentfernung des Zwoelffingerdarms.

Gebühren und Steigerungssatz

4620 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach269,29 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach619,36 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach942,51 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3195

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3195?

Die GOÄ-Ziffer 3195 steht für „Resektion des Kopfteils vom Pankreas“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3195?

Die GOÄ-Ziffer 3195 ist mit 4620 Punkten bewertet; das entspricht 269,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3195 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 619,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3195?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3195 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.