GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3190: Papillenexstirpation oder -spaltung mit Eröffnung des…

Papillenexstirpation oder -spaltung mit Eröffnung des Duodenums

Die GOÄ-Ziffer 3190 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Papillenexstirpation oder -spaltung mit Eröffnung des Duodenums“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 2700 Punkten bewertet; das entspricht 157,38 € beim einfachen und 361,96 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3190 erfasst die Papillenexstirpation oder -spaltung mit Eroeffnung des Duodenums, also die operative Entfernung oder Spaltung der Papilla Vateri ueber einen offenen Zugang zum Zwoelffingerdarm. Angewendet wird sie bei Erkrankungen der Papille, etwa Papillentumoren oder narbigen Stenosen, die eine endoskopische Behandlung nicht zulassen und einen offen-chirurgischen Zugang erfordern. Die Leistung umfasst die operative Eroeffnung des Duodenums, die Darstellung der Papille sowie deren Exzision oder Spaltung mit anschliessender Rekonstruktion. Sie unterscheidet sich von endoskopischen Papillotomien dadurch, dass hier ein offener abdominal-chirurgischer Zugang mit Duodenotomie erforderlich ist, was einen deutlich hoeheren operativen Aufwand bedeutet.

Gebühren und Steigerungssatz

2700 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach157,38 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach361,96 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach550,81 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3190

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3190?

Die GOÄ-Ziffer 3190 steht für „Papillenexstirpation oder -spaltung mit Eröffnung des Duodenums“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3190?

Die GOÄ-Ziffer 3190 ist mit 2700 Punkten bewertet; das entspricht 157,38 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3190 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 361,96 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3190?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3190 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.