GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3184: Lebertransplantation

Lebertransplantation

Die GOÄ-Ziffer 3184 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lebertransplantation“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 7500 Punkten bewertet; das entspricht 437,15 € beim einfachen und 1.005,46 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3184 erfasst die Lebertransplantation, also den vollstaendigen operativen Ersatz der erkrankten Leber durch ein Spenderorgan. Angewendet wird sie bei Patienten mit terminalem Leberversagen, etwa infolge fortgeschrittener Zirrhose, bestimmter Lebertumoren oder akutem Leberversagen, bei denen andere Behandlungsmoeglichkeiten ausgeschoepft sind. Die Leistung umfasst die operative Entfernung der erkrankten Eigenleber sowie die Implantation des Spenderorgans mit Anschluss der Gefaesse und Gallenwege. Sie ist damit die operativ und aufwandsmaessig weitreichendste Leistung dieses Abschnitts und deutlich von Teilresektionen der Leber nach Ziffer 3185 abzugrenzen, bei denen lediglich ein erkrankter Leberanteil entfernt wird, waehrend die uebrige Leberfunktion erhalten bleibt.

Gebühren und Steigerungssatz

7500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach437,15 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach1.005,46 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach1.530,04 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3184

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3184?

Die GOÄ-Ziffer 3184 steht für „Lebertransplantation“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3184?

Die GOÄ-Ziffer 3184 ist mit 7500 Punkten bewertet; das entspricht 437,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3184 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 1.005,46 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3184?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3184 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.