GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3186: Exstirpation der Gallenblase

Exstirpation der Gallenblase

Die GOÄ-Ziffer 3186 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Exstirpation der Gallenblase“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen und 335,15 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3186 erfasst die Exstirpation der Gallenblase, also die vollstaendige operative Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie). Angewendet wird sie vor allem bei symptomatischer Gallensteinerkrankung, akuter oder chronischer Cholezystitis oder Gallenblasenpolypen beziehungsweise -tumoren, wenn eine konservative Behandlung nicht ausreicht. Die Leistung umfasst die operative Darstellung der Gallenblase, die Praeparation und Durchtrennung des Ductus cysticus und der Arteria cystica sowie die Ausloesung der Gallenblase aus ihrem Leberbett. Von Eingriffen an den Gallengaengen nach Ziffer 3187 unterscheidet sich diese Ziffer dadurch, dass ausschliesslich die Gallenblase selbst entfernt wird, waehrend die ableitenden Gallenwege unversehrt bleiben; ist zusaetzlich der Gallengang betroffen, greift die weitergehende Leistung nach 3187.

Gebühren und Steigerungssatz

2500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach145,72 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach335,15 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach510,01 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3186

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3186?

Die GOÄ-Ziffer 3186 steht für „Exstirpation der Gallenblase“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3186?

Die GOÄ-Ziffer 3186 ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3186 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 335,15 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3186?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3186 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.