GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3187: Operation an den Gallengängen – gegebenenfalls einschließlich…

Operation an den Gallengängen – gegebenenfalls einschließlich Exstirpation der Gallenblase

Die GOÄ-Ziffer 3187 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation an den Gallengängen – gegebenenfalls einschließlich Exstirpation der Gallenblase“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 3250 Punkten bewertet; das entspricht 189,43 € beim einfachen und 435,70 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 3187 beschreibt die Operation an den Gallengaengen, gegebenenfalls einschliesslich Exstirpation der Gallenblase. Sie wird angewendet bei krankhaften Veraenderungen der ableitenden Gallenwege selbst, etwa Gallengangssteinen, Strikturen, Verletzungen oder Tumoren, die eine operative Eroeffnung, Sanierung oder Teilresektion der Gallengaenge erfordern. Die Leistung umfasst die Freilegung und Behandlung des betroffenen Gallengangabschnitts, bei Bedarf einschliesslich der begleitenden Entfernung der Gallenblase, wenn diese im selben Eingriff mitbetroffen ist. Im Unterschied zur alleinigen Gallenblasenentfernung nach 3186 liegt hier der operative Schwerpunkt auf den Gallengaengen selbst, weshalb der Eingriff regelmaessig aufwendiger ist als eine reine Cholezystektomie.

Gebühren und Steigerungssatz

3250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach189,43 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach435,70 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach663,02 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3187

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3187?

Die GOÄ-Ziffer 3187 steht für „Operation an den Gallengängen – gegebenenfalls einschließlich Exstirpation der Gallenblase“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3187?

Die GOÄ-Ziffer 3187 ist mit 3250 Punkten bewertet; das entspricht 189,43 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3187 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 435,70 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3187?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3187 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.