GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3176: Transposition eines Darmteils innerhalb des Abdomens

Transposition eines Darmteils innerhalb des Abdomens

Die GOÄ-Ziffer 3176 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Transposition eines Darmteils innerhalb des Abdomens“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 3500 Punkten bewertet; das entspricht 204,01 € beim einfachen und 469,21 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 3176 beschreibt die Transposition eines Darmteils innerhalb des Abdomens, also die operative Verlagerung eines Darmabschnitts an eine andere Stelle der Bauchhoehle unter Erhalt seiner Gefaessversorgung. Sie wird angewendet, wenn ein Darmsegment aus funktionellen oder rekonstruktiven Gruenden umgelagert werden muss, etwa zur Wiederherstellung der Darmpassage nach ausgedehnten Resektionen oder zur Ueberbrueckung von Defekten anderer Organe des Verdauungstrakts innerhalb des Bauchraums. Die Leistung umfasst die Mobilisation des betreffenden Darmabschnitts unter Schonung seiner Gefaesse sowie dessen Verlagerung und Einnaht an neuer Position. Abzugrenzen ist sie von Ziffer 3177, bei der der Darmteil nicht nur innerhalb, sondern aus dem Abdomen heraus transponiert wird, etwa zur Bildung eines Interponats ausserhalb der Bauchhoehle.

Gebühren und Steigerungssatz

3500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach204,01 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach469,21 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach714,02 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3176

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3176?

Die GOÄ-Ziffer 3176 steht für „Transposition eines Darmteils innerhalb des Abdomens“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3176?

Die GOÄ-Ziffer 3176 ist mit 3500 Punkten bewertet; das entspricht 204,01 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3176 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 469,21 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3176?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3176 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.