GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3170: Kolektomie, auch subtotal – mit Ileostomie

Kolektomie, auch subtotal – mit Ileostomie

Die GOÄ-Ziffer 3170 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kolektomie, auch subtotal – mit Ileostomie“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 5250 Punkten bewertet; das entspricht 306,01 € beim einfachen und 703,82 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die Kolektomie, auch subtotal, mit Ileostomie. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein grosser Teil oder nahezu das gesamte Kolon operativ entfernt werden muss, etwa bei ausgedehnten entzuendlichen Darmerkrankungen oder ausgedehnten Tumorerkrankungen, und im selben Eingriff eine Ileostomie, also eine kuenstliche Ausleitung des Duenndarms an der Bauchdecke, angelegt wird, weil eine unmittelbare Wiederherstellung der Darmkontinuitaet nicht sinnvoll oder moeglich ist. Im Vergleich zur Teilresektion des Kolons nach Ziffer 3169 handelt es sich um einen deutlich groesseren Eingriff hinsichtlich der entfernten Darmmenge, verbunden mit der zusaetzlichen Anlage einer Ileostomie anstelle einer primaeren Anastomose. Die Subtotalitaet des Eingriffs ist dabei ausdruecklich mit erfasst.

Gebühren und Steigerungssatz

5250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach306,01 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach703,82 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach1.071,03 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3170

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3170?

Die GOÄ-Ziffer 3170 steht für „Kolektomie, auch subtotal – mit Ileostomie“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3170?

Die GOÄ-Ziffer 3170 ist mit 5250 Punkten bewertet; das entspricht 306,01 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3170 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 703,82 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3170?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3170 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.