GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3168: Jejuno-Zökostomie

Jejuno-Zökostomie

Die GOÄ-Ziffer 3168 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Jejuno-Zökostomie“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 2600 Punkten bewertet; das entspricht 151,55 € beim einfachen und 348,56 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die Jejuno-Zoekostomie, also die operative Anlage einer Verbindung zwischen Jejunum und Zoekum. Sie kommt zur Anwendung, wenn aus therapeutischen Gruenden, etwa zur Umgehung erkrankter oder entfernter Duenndarm- beziehungsweise Dickdarmabschnitte, eine direkte Passage vom Jejunum in den Anfangsteil des Dickdarms geschaffen werden muss. Damit unterscheidet sich diese Ziffer von der allgemeinen Duenndarmanastomose nach Ziffer 3167 dadurch, dass hier gezielt eine Verbindung zwischen zwei unterschiedlichen Darmabschnitten, naemlich Duenndarm und Dickdarm, hergestellt wird, waehrend Ziffer 3167 Anastomosen innerhalb des Duenndarms selbst betrifft. Die Jejuno-Zoekostomie kommt insbesondere bei ausgedehnten Resektionen zum Einsatz, bei denen laengere Darmabschnitte umgangen werden muessen.

Gebühren und Steigerungssatz

2600 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach151,55 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach348,56 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach530,41 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3168

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3168?

Die GOÄ-Ziffer 3168 steht für „Jejuno-Zökostomie“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3168?

Die GOÄ-Ziffer 3168 ist mit 2600 Punkten bewertet; das entspricht 151,55 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3168 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 348,56 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3168?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3168 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.