GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Umwandlungsoperation am Magen (z. B. Billroth II in Billroth I, Interposition)
Die GOÄ-Ziffer 3149 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Umwandlungsoperation am Magen (z. B. Billroth II in Billroth I, Interposition)“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 5250 Punkten bewertet; das entspricht 306,01 € beim einfachen und 703,82 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Diese Ziffer erfasst Umwandlungsoperationen am Magen, bei denen eine bereits bestehende operative Situation in eine andere Form ueberfuehrt wird, etwa die Umwandlung einer Billroth-II-Rekonstruktion in eine Billroth-I-Situation oder die Anlage einer Interposition zwischen Magenrest und Duodenum. Angewendet wird die Ziffer, wenn nach einer vorausgegangenen Magenoperation Beschwerden oder funktionelle Probleme auftreten, die eine operative Korrektur der Rekonstruktionsform erforderlich machen, um die Verdauungspassage guenstiger zu gestalten. Es handelt sich damit um einen Zweiteingriff an einem bereits voroperierten Magen, nicht um eine Erstoperation. Die Ziffer grenzt sich von den originaeren Resektionsziffern 3145 bis 3148 dadurch ab, dass hier nicht erstmals reseziert, sondern eine bestehende Rekonstruktion operativ veraendert wird.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 306,01 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 703,82 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 1.071,03 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3149 steht für „Umwandlungsoperation am Magen (z. B. Billroth II in Billroth I, Interposition)“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3149 ist mit 5250 Punkten bewertet; das entspricht 306,01 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 703,82 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3149 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.