GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3151: Operative Einbri ngung eines Tubus in Ösophagus und/oder…

Operative Einbri ngung eines Tubus in Ösophagus und/oder Magen als Notoperation

Die GOÄ-Ziffer 3151 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Einbri ngung eines Tubus in Ösophagus und/oder Magen als Notoperation“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 2700 Punkten bewertet; das entspricht 157,38 € beim einfachen und 361,96 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die operative Einbringung eines Tubus in Oesophagus und/oder Magen als Notoperation. Sie kommt in akuten Situationen zur Anwendung, in denen auf nicht-operativem Weg kein ausreichender Zugang zur Speiseroehre oder zum Magen geschaffen werden kann und eine operative Einlage eines Tubus erforderlich wird, etwa zur Sicherung der Durchgaengigkeit oder zur Notfallversorgung bei akuten Passagestoerungen. Der Notfallcharakter der Massnahme ist fuer die Ansetzung der Ziffer wesentlich, da es sich um eine dringliche, unter Zeitdruck durchgefuehrte operative Massnahme handelt und nicht um ein elektives Vorgehen. Sie ist von den planbaren Eingriffen wie der Gastrotomie nach Ziffer 3150 oder der Fistelanlage nach Ziffer 3138 abzugrenzen, die regelhaft nicht als Notoperation erfolgen.

Gebühren und Steigerungssatz

2700 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach157,38 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach361,96 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach550,81 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3151

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3151?

Die GOÄ-Ziffer 3151 steht für „Operative Einbri ngung eines Tubus in Ösophagus und/oder Magen als Notoperation“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3151?

Die GOÄ-Ziffer 3151 ist mit 2700 Punkten bewertet; das entspricht 157,38 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3151 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 361,96 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3151?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3151 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.