GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3148: Resektion des Ulcus pepticum

Resektion des Ulcus pepticum

Die GOÄ-Ziffer 3148 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Resektion des Ulcus pepticum“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen und 536,24 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die Resektion eines Ulcus pepticum, also die gezielte operative Entfernung eines peptischen Geschwuers im Magen- oder angrenzenden Bereich. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Ulcus operativ behandelt werden muss, etwa bei Komplikationen wie Blutung, Perforation oder Therapieresistenz, und dabei speziell das ulzerierte Gewebe entfernt wird. Im Unterschied zur allgemeinen Teilresektion des Magens nach Ziffer 3145 bezieht sich diese Ziffer gezielt auf die Entfernung des Ulcus als umschriebenen Krankheitsherd. Von der reinen Naht einer Perforation nach Ziffer 3144, bei der lediglich der Durchbruch verschlossen wird, unterscheidet sich die Resektion dadurch, dass das erkrankte Gewebe operativ entfernt wird, was einen weitergehenden operativen Schritt darstellt.

Gebühren und Steigerungssatz

4000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach233,15 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach536,24 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach816,02 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3148

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3148?

Die GOÄ-Ziffer 3148 steht für „Resektion des Ulcus pepticum“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3148?

Die GOÄ-Ziffer 3148 ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3148 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 536,24 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3148?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3148 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.