GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3138: Anlage einer Magenfistel mit oder ohne Schrägkanalbildung

Anlage einer Magenfistel mit oder ohne Schrägkanalbildung

Die GOÄ-Ziffer 3138 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anlage einer Magenfistel mit oder ohne Schrägkanalbildung“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 1600 Punkten bewertet; das entspricht 93,26 € beim einfachen und 214,50 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die operative Anlage einer Magenfistel, also einer kuenstlichen Verbindung zwischen Magen und Bauchdecke, wie sie etwa zur Ernaehrung oder Entlastung des Magens angelegt wird, wenn eine orale oder oesophageale Nahrungszufuhr nicht moeglich ist. Sie kann sowohl mit als auch ohne Bildung eines Schraegkanals erfolgen, wobei der Schraegkanal einem Rueckfluss von Mageninhalt entgegenwirken soll und die Technik dementsprechend variieren kann. Angewendet wird die Ziffer unabhaengig von der genauen operativen Technik, solange das Ziel die Anlage einer Magenfistel ist. Abzugrenzen ist der Eingriff von der Gastrotomie nach Ziffer 3150, bei der der Magen lediglich eroeffnet, aber keine dauerhafte aeussere Fistelverbindung geschaffen wird.

Gebühren und Steigerungssatz

1600 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach93,26 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach214,50 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach326,41 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3138

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3138?

Die GOÄ-Ziffer 3138 steht für „Anlage einer Magenfistel mit oder ohne Schrägkanalbildung“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3138?

Die GOÄ-Ziffer 3138 ist mit 1600 Punkten bewertet; das entspricht 93,26 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3138 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 214,50 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3138?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3138 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.