GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3135: Eröffnung der Bauchhöhle zu diagnostischen Zwecken…

Eröffnung der Bauchhöhle zu diagnostischen Zwecken – gegebenenfalls einschließlich Gewebeentnahme

Die GOÄ-Ziffer 3135 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung der Bauchhöhle zu diagnostischen Zwecken – gegebenenfalls einschließlich Gewebeentnahme“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer betrifft die Eroeffnung der Bauchhoehle allein zu diagnostischen Zwecken, also eine explorative Laparotomie ohne dass im selben Zugang bereits eine definitive therapeutische Massnahme an einem Organ erfolgt. Sie kommt zur Anwendung, wenn unklare abdominale Befunde, etwa bei unklarem Akutabdomen oder unklarer Raumforderung, operativ abgeklaert werden muessen und die bildgebende oder klinische Diagnostik keine ausreichende Klarheit gebracht hat. Optional kann im Rahmen dieser Eroeffnung auch eine Gewebeentnahme, etwa eine Probeexzision zur histologischen Sicherung, erfolgen, ohne dass dafuer gesondert eine weitere Ziffer erforderlich waere. Abzugrenzen ist die Leistung von Eroeffnungen des Bauchraums, die im Rahmen eines bereits geplanten therapeutischen Eingriffs an einem bestimmten Organ erfolgen; dort ist die jeweils spezifische Operationsziffer massgeblich, nicht die diagnostische Laparotomie.

Gebühren und Steigerungssatz

1110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,70 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach148,81 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach226,45 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3135

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3135?

Die GOÄ-Ziffer 3135 steht für „Eröffnung der Bauchhöhle zu diagnostischen Zwecken – gegebenenfalls einschließlich Gewebeentnahme“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3135?

Die GOÄ-Ziffer 3135 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3135 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3135?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3135 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.