GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3136: Eröffnung eines subphrenischen Abszesses

Eröffnung eines subphrenischen Abszesses

Die GOÄ-Ziffer 3136 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung eines subphrenischen Abszesses“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die operative Eroeffnung eines subphrenischen Abszesses, also einer Eiteransammlung unmittelbar unterhalb des Zwerchfells, meist als Folge einer vorausgegangenen abdominalen Entzuendung, Perforation oder Operation. Angewendet wird sie, wenn der Abszess operativ freigelegt, eroeffnet und drainiert werden muss, weil eine konservative oder perkutane Behandlung nicht ausreicht oder nicht moeglich ist. Der Eingriff dient der Entlastung des Abszesses und der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Infektion in den Bauchraum oder den Thorax. Die Ziffer ist auf die spezifische anatomische Lage subphrenisch beschraenkt und damit von der allgemeineren Ziffer 3137 fuer Abszesse an anderer Stelle im Bauchraum abzugrenzen, deren Lokalisation nicht auf den Bereich unterhalb des Zwerchfells festgelegt ist.

Gebühren und Steigerungssatz

1110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,70 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach148,81 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach226,45 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3136

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3136?

Die GOÄ-Ziffer 3136 steht für „Eröffnung eines subphrenischen Abszesses“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3136?

Die GOÄ-Ziffer 3136 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3136 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3136?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3136 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.