GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3088: Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation eines…

Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation eines Versorgungsabschnittes

Die GOÄ-Ziffer 3088 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation eines Versorgungsabschnittes“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIII. Herzchirurgie). Sie ist mit 5600 Punkten bewertet; das entspricht 326,41 € beim einfachen und 750,74 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die operative Wiederherstellung der Blutversorgung des Herzmuskels durch direkte myokardiale Revaskularisation in einem einzelnen Versorgungsabschnitt. Sie kommt bei koronarer Herzerkrankung zur Anwendung, wenn eine Kranzarterie beziehungsweise ein von ihr versorgtes Herzmuskelareal durch eine Bypass-Operation direkt wieder mit Blut versorgt wird, etwa durch Anlage eines einzelnen Bypasses. Erfasst wird damit die Revaskularisation genau eines Versorgungsgebietes des Herzens. Die Ziffer grenzt sich von der nachfolgenden Position ab, die die Revaskularisation mehrerer Versorgungsabschnitte in derselben Operation betrifft: Der Mehraufwand einer Bypassversorgung mehrerer Herzkranzgefaessabschnitte wird gesondert und nicht ueber diese Ziffer fuer den Einzelabschnitt abgebildet.

Gebühren und Steigerungssatz

5600 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach326,41 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach750,74 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach1.142,43 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3088

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3088?

Die GOÄ-Ziffer 3088 steht für „Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation eines Versorgungsabschnittes“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3088?

Die GOÄ-Ziffer 3088 ist mit 5600 Punkten bewertet; das entspricht 326,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3088 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 750,74 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3088?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3088 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.