GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Operative Korrektur einer Herzklappe
Die GOÄ-Ziffer 3085 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Korrektur einer Herzklappe“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIII. Herzchirurgie). Sie ist mit 3140 Punkten bewertet; das entspricht 183,02 € beim einfachen und 420,95 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer beschreibt die operative Korrektur einer Herzklappe als eigenstaendige Leistungsposition neben der Valvuloplastik. Sie erfasst korrigierende operative Massnahmen an einer Herzklappe, die ueber eine reine Raffungs- oder Rekonstruktionstechnik hinausgehen koennen, etwa strukturelle Eingriffe zur Wiederherstellung der Klappenfunktion bei komplexeren Fehlbildungen oder erworbenen Veraenderungen. Der Ansatz kommt zur Anwendung, wenn eine Herzklappe operativ behandelt wird, ohne dass ein vollstaendiger Ersatz durch eine Prothese erfolgt. Die Abgrenzung zu den benachbarten Ziffern ergibt sich aus dem Ausmass des operativen Eingriffs an der Klappe: von der einfacheren Valvuloplastik bis zum vollstaendigen Klappenersatz bildet diese Position die dazwischenliegende korrigierende Behandlungsform ab.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 183,02 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 420,95 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 640,58 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3085 steht für „Operative Korrektur einer Herzklappe“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3085 ist mit 3140 Punkten bewertet; das entspricht 183,02 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 420,95 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3085 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.