GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3086: Operativer Ersatz einer Herzklappe

Operativer Ersatz einer Herzklappe

Die GOÄ-Ziffer 3086 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operativer Ersatz einer Herzklappe“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIII. Herzchirurgie). Sie ist mit 5600 Punkten bewertet; das entspricht 326,41 € beim einfachen und 750,74 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst den operativen Ersatz einer Herzklappe durch eine Prothese. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine Herzklappe so stark geschaedigt oder fehlgebildet ist, dass eine Rekonstruktion oder Korrektur unter Erhalt der Eigenklappe nicht mehr moeglich oder nicht ausreichend erfolgversprechend ist, sodass die native Klappe vollstaendig entfernt und durch eine mechanische oder biologische Klappenprothese ersetzt wird. Der Eingriff betrifft eine einzelne Herzklappe. Die Ziffer grenzt sich damit von der Valvuloplastik und der operativen Klappenkorrektur ab, bei denen die koerpereigene Klappe erhalten bleibt, sowie von der nachfolgenden Position, die den Ersatz beziehungsweise die Korrektur mehrerer Herzklappen im selben Eingriff betrifft.

Gebühren und Steigerungssatz

5600 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach326,41 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach750,74 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach1.142,43 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3086

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3086?

Die GOÄ-Ziffer 3086 steht für „Operativer Ersatz einer Herzklappe“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3086?

Die GOÄ-Ziffer 3086 ist mit 5600 Punkten bewertet; das entspricht 326,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3086 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 750,74 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3086?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3086 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.