GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Operation von Anomalien der Koronararterien
Die GOÄ-Ziffer 3090 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation von Anomalien der Koronararterien“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIII. Herzchirurgie). Sie ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen und 536,24 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Diese Ziffer betrifft die operative Behandlung von Anomalien der Koronararterien, also angeborener oder erworbener Fehlbildungen der Herzkranzgefaesse. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine strukturelle Abweichung des Ursprungs, Verlaufs oder der Muendung einer Koronararterie operativ korrigiert werden muss, etwa ein anomaler Abgang einer Kranzarterie aus einem falschen Gefaess. Der Eingriff zielt darauf ab, die anatomisch fehlerhafte Gefaesssituation operativ zu bereinigen und damit die Durchblutung des betroffenen Herzmuskelareals sicherzustellen. Die Ziffer ist von den Bypassoperationen bei koronarer Herzerkrankung abzugrenzen: Waehrend dort ein zusaetzlicher Blutweg um eine verengte Arterie geschaffen wird, wird hier die fehlgebildete Koronararterie selbst operativ korrigiert.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 233,15 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 536,24 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 816,02 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3090 steht für „Operation von Anomalien der Koronararterien“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3090 ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 536,24 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3090 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.