GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3084: Valvuloplastik einer Herzklappe

Valvuloplastik einer Herzklappe

Die GOÄ-Ziffer 3084 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Valvuloplastik einer Herzklappe“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIII. Herzchirurgie). Sie ist mit 3300 Punkten bewertet; das entspricht 192,35 € beim einfachen und 442,40 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Valvuloplastik, also die rekonstruktive operative Behandlung einer Herzklappe unter Erhalt der koerpereigenen Klappenstruktur. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine erkrankte oder fehlgebildete Herzklappe funktionell wiederhergestellt werden kann, ohne sie vollstaendig durch eine Prothese zu ersetzen, etwa durch Raffung, Rekonstruktion der Klappensegel oder Anpassung des Klappenrings. Ziel ist der Erhalt der natuerlichen Klappe bei gleichzeitiger Wiederherstellung einer ausreichenden Schlussfaehigkeit beziehungsweise Durchgaengigkeit. Die Ziffer ist von der Position zum operativen Klappenersatz abzugrenzen, da dort die Eigenklappe durch eine Prothese ersetzt wird, waehrend hier die koerpereigene Klappensubstanz erhalten und lediglich operativ nachgebessert wird.

Gebühren und Steigerungssatz

3300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach192,35 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach442,40 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach673,22 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3084

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3084?

Die GOÄ-Ziffer 3084 steht für „Valvuloplastik einer Herzklappe“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3084?

Die GOÄ-Ziffer 3084 ist mit 3300 Punkten bewertet; das entspricht 192,35 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3084 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 442,40 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3084?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3084 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.