GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3069: Shuntoperation an herznahen Gefäßen

Shuntoperation an herznahen Gefäßen

Die GOÄ-Ziffer 3069 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Shuntoperation an herznahen Gefäßen“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIII. Herzchirurgie). Sie ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen und 402,18 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst operative Verbindungen (Shunts) zwischen herznahen Gefaessen, die angelegt werden, um die Durchblutung bestimmter Kreislaufabschnitte gezielt zu veraendern. Klassische Anwendungsfelder sind palliative Eingriffe bei zyanotischen angeborenen Herzfehlern, bei denen eine Kurzschlussverbindung zwischen System- und Lungenkreislauf geschaffen wird, um eine ausreichende Sauerstoffversorgung des Blutes zu sichern, solange eine vollstaendige anatomische Korrektur des Herzfehlers noch nicht durchfuehrbar ist. Der Eingriff erfolgt an grossen, herznahen Gefaessstrukturen und nicht am Herzen selbst, was ihn von den Ziffern unterscheidet, die eine Eroeffnung oder Rekonstruktion des Herzens beschreiben. Er dient meist als Brueckenmassnahme im Rahmen eines mehrstufigen operativen Gesamtkonzepts, besonders bei Neugeborenen und Saeuglingen mit komplexen Vitien.

Gebühren und Steigerungssatz

3000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach174,86 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach402,18 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach612,02 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3069

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3069?

Die GOÄ-Ziffer 3069 steht für „Shuntoperation an herznahen Gefäßen“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3069?

Die GOÄ-Ziffer 3069 ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3069 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 402,18 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3069?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3069 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.